Checklisten für GPSR, Grundpreis und Energielabel gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Ich habe nichts gegen sie. Trotzdem sehe ich jede Woche Shops, die brav alle Häkchen gesetzt haben und die Abmahnung dann doch im Postfach finden. Weil eine Checkliste das falsche Werkzeug für das Problem ist, das Sie eigentlich haben.
Warum die Checkliste an der Sache vorbeigeht
Eine Checkliste beantwortet genau eine Frage: Was muss rein? Herstellerangaben, Grundpreis, Energieeffizienzklasse, Faserzusammensetzung. Wissen wir. Nur beantwortet sie nie die Frage, an der es tatsächlich scheitert. Steht das jetzt bei jedem einzelnen Produkt drin, korrekt, gleich benannt, auch nach dem nächsten Lieferanten-Import?
Bei zwanzig Produkten ist das keine Frage. Sie gehen die Liste durch, fertig. Bei zwanzigtausend Produkten aus vierzig Lieferantenfeeds ist die Checkliste nur noch eine Erinnerung daran, wie groß das Problem ist. Sie haken keine zwanzigtausend Zeilen ab. Niemand tut das. Und genau in der Lücke zwischen "ich weiß, was reingehört" und "es steht bei jedem Produkt sauber drin" leben die Abmahnungen. Wie aus verstreuten Lieferantendateien überhaupt erst ein sauberer Katalog wird, in dem jedes Feld einen festen Platz hat, zeigt der Weg von Excel-Chaos zum Produktkatalog.
Ich nehme ein konkretes Produkt mit durch diesen Text: eine Kuscheldecke, 500 g, 80 % Baumwolle, aus einem Sortiment mit ein paar tausend Heimtextilien. Harmlos. Sehen wir mal, an wie vielen Pflichtfeldern dieses eine Ding hängt.
Die echten Pflichtfelder, kein Jura-Seminar
Ich bin kein Anwalt, und das hier ist keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall rechtlich genügt, sagt Ihnen Ihre Rechtsberatung. Ich schaue auf die Felder. Denn aus Datensicht ist jede dieser Pflichten dasselbe: ein Attribut, das bei jedem Produkt vorhanden, korrekt und einheitlich sein muss.
Grundpreis (PAngV).Wer nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, muss den Grundpreis je Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter angeben, direkt neben dem Endpreis, überall wo der Endpreis steht. Bei unserer Decke: 4,99 € für 500 g macht 9,98 € pro Kilogramm. Die Rechnung ist trivial. Das Problem ist die Nettomenge im Feed. Steht dort mal "500g", mal "0,5 kg", mal "500 Gramm", mal gar nichts, dann scheitert nicht die Formel, sondern die Datengrundlage. Ein Fallstrick, den fast alle übersehen: Im Feed kann die Menge korrekt stehen und im Frontend trotzdem falsch herauskommen. Auf Kaufland etwa wird der Grundpreis automatisch aus content_volume, weight oder length berechnet. Ist das Feld leer oder krumm, fehlt der Grundpreis, ohne dass Sie es merken.
Energielabel (EnVKV). Bei energieverbrauchsrelevanten Geräten müssen Energieeffizienzklasse, Label und Produktdatenblatt in der Nähe des Preises stehen. Jedes Label trägt einen QR-Code zur EU-Datenbank EPREL. Die häufigsten Abmahngründe sind hier banal und teuer zugleich. Das Label ist zu niedrig aufgelöst, der QR-Code wird unlesbar. Oder die Klasse im Text widerspricht der auf dem Label. Unsere Decke betrifft das nicht. Ihre Beleuchtung und Ihre Elektronik schon.
Textilkennzeichnung (Verordnung (EU) Nr. 1007/2011). Bei Textilien ist die Faserzusammensetzung Pflicht, und zwar mit den gesetzlichen Faserbezeichnungen, nicht mit Fantasienamen. Das ist kein Detail. Im Mai 2026 kassierte die Walser GmbH über eine Kanzlei eine Abmahnung über 1.913,45 €, unter anderem wegen der unzulässigen Bezeichnung "Fleece" statt der korrekten Faserangabe. Bei unserer Decke heißt das: "80 % Baumwolle, 20 % Polyester" gehört als strukturiertes Feld ans Produkt, nicht als Fließtext irgendwo in der Beschreibung.
GPSR-Angaben (ProdSG, seit 19. Februar 2026 voll wirksam). Das novellierte Produktsicherheitsgesetz gießt die EU-GPSR in nationales Bußgeldrecht, mit Bußgeldern bis 100.000 € in qualifizierten Fällen und bis 10.000 € im Normalfall. Vier Angaben müssen je Produktangebot sichtbar sein, vor dem Kauf, auf der Produktseite selbst:
- Herstellerangaben: Name oder Marke, Postanschrift, E-Mail oder Kontakt-URL
- EU-Verantwortliche Person: Pflicht, sobald der Hersteller außerhalb der EU sitzt, also auch beim Dropshipping
- Produktidentifikation: Modell- oder Typbezeichnung, nicht nur Bild und Name
- Sicherheits- und Warnhinweise auf Deutsch: produktspezifisch, nicht der unübersetzte englische Herstellertext
Was viele überrascht: Ein Link auf eine externe Seite oder ein PDF genügt nicht. Die Angaben müssen produktgebunden auf der Produktseite stehen. Noch unangenehmer, so der Händlerbund: Selbst wenn Sie die Pflichtangaben korrekt eingeben, das Plattform-Frontend sie aber nicht sichtbar ausspielt, bleiben Sie haftbar und abmahnbar. Technische Grenzen der Plattform entlasten Sie nicht. Welche Felder das im Onlineshop im Einzelnen sind und wo sie stehen müssen, steht in Pflichtangaben im Onlineshop.
Die Marktplätze prüfen strenger als Ihr eigener Shop
Der Punkt, an dem viele es zum ersten Mal spüren, ist nicht der eigene Shop. Es ist der Feed nach OTTO oder Kaufland.
OTTO deaktiviert Produkte ohne GPSR-Herstellerangaben, bis sie ergänzt sind. Fehlen kategoriespezifische Pflichtfelder (Material, Maße, bei Mode Größe und Farbe), wertet der Listing-Algorithmus das Produkt ab oder weist es zurück. Kaufland ist noch direkter. Fehlt ein gesetzlich vorgeschriebenes Feld, "darf die Ware nicht angeboten werden". Alle Pflichtattribute müssen in der Produktdatendatei stehen, sonst wird das Listing gar nicht erst freigeschaltet. Warum genau diese Uploads scheitern und wie derselbe Fehler ganze Lieferanten-Chargen lahmlegt, steht in Warum OTTO Listings ablehnt.
Eine ehrliche Einordnung, weil sie oft falsch herumläuft: Belastbare Ablehnungsquoten in Prozent veröffentlichen weder OTTO noch Kaufland. Wer Ihnen "30 % aller Listings werden abgelehnt" als harte Zahl verkauft, rät. Belegbar ist etwas anderes. Die Plattformen deaktivieren, verbergen oder verweigern konsequent, sobald ein Pflichtfeld fehlt. Und ein häufiger Grund für abgelehnte Listings ist schlicht ein falsches Kategorie-Mapping. Sitzt die Decke in der falschen Kategorie, verlangt der Marktplatz die falschen Pflichtattribute, und Sie liefern sie nie. Wie dieselben Daten sauber und im richtigen Format in jeden Kanal fließen, lesen Sie in Produktfeed für Amazon, Google Shopping und OTTO.
Der entscheidende Dreh: Diese Pflichten hängen am Produkt, nicht am Kanal. Dasselbe fehlende Feld, das Ihr Kaufland-Listing blockiert, ist im eigenen Shop die Vorlage für die nächste Abmahnung. Sie lösen das nicht pro Kanal. Sie lösen es einmal, an der Quelle.
Zwischen "ich weiß, was reingehört" und "es steht bei jedem Produkt sauber drin" leben die Abmahnungen.
Warum das eine Datenschicht ist, keine Textaufgabe
Schauen Sie noch einmal auf die Liste: Hersteller, EU-Verantwortlicher, Produktidentifikator, Warnhinweis, Grundpreis, Energieklasse, Faserzusammensetzung. Jede dieser Pflichten stellt im Kern dieselbe Frage. Ist das Feld bei diesem Produkt da, stimmt es, und heißt es genauso wie bei allen anderen?
Deshalb verliert die Checkliste, und deshalb verliert Handarbeit. Zwanzig Produkte können Sie durchgehen. Sie können sich aber nicht jeden Freitagabend durch zwanzigtausend klicken und dabei bemerken, dass Lieferant C seit dem letzten Import die Nettomenge in eine neue Spalte schreibt und seither bei vierhundert Artikeln der Grundpreis still verschwunden ist. Genau diese leisen Lücken werden abgemahnt. Nicht die, die Sie ohnehin sehen. Dass keine einzige Änderung ungesehen live geht, ist selbst eine eigene Aufgabe, und wie man Datenqualität an einem Tor davor sichert statt hinterher aufzuräumen, ist ein Thema für sich.
Deshalb behandle ich Pflichtangaben nicht als Redaktionsaufgabe, sondern als Datenschicht. Bei uns werden die Pflichtangaben zu Attributen. Sie werden aus Ihren vorhandenen Quellen gefüllt und abgeleitet, der Grundpreis wird berechnet, wo Menge und Einheit sauber vorliegen, statt ihn abzutippen. Die KI macht die schwere Arbeit, mit Experten daneben, nie KI allein. Und Sie fangen nicht bei null an: Wir lesen Ihre bestehende Shop-Struktur und bauen darauf auf. Kommt neue Lieferantenware herein, laufen dieselben Regeln und Prüfungen mit. Ändert ein Lieferant eine Spalte, meldet das System die neue Lücke, statt sie monatelang im Katalog schlummern zu lassen.
Eine Frage zum Schluss
Drucken Sie sich ruhig weiter Ihre Checkliste aus. Sie ist nicht falsch. Aber stellen Sie sich vorher eine ehrlichere Frage. Wenn Ihr Lieferant morgen die Spalte mit der Füllmenge umbenennt, wie viele Tage vergehen, bis Sie merken, dass bei tausend Produkten der Grundpreis fehlt? Wenn Sie die Antwort nicht in Stunden geben können, liegt Ihr Problem nicht an der Checkliste. Es sitzt davor.
Erzählen Sie uns in einer halben Stunde, wie Ihre Produktdaten heute von den Lieferanten bis in den Shop und zu den Marktplätzen wandern, und wir sagen Ihnen ehrlich, welche Pflichtfelder sich sauber aus Ihren Quellen ableiten lassen und welche echte Redaktion brauchen. Wie aus verstreuten Lieferantendateien überhaupt erst ein sauberer Golden Record wird, zeigt Produktdaten zusammenführen zum Golden Record. Wie die KI die Pflichtangaben aus Ihren Quellen ableitet, ohne Ihre Daten je zu überschreiben, lesen Sie in Produktdaten mit KI anreichern. Und welche Automatisierungen dahinter schon eingebaut sind, sehen Sie unter Automatisierungen.

